• Die Börsenordnung des ÖVVÖ (Österreichischer Verband für Vivaristik und Ökologie) in ihrer neuesten Fassung ist einzuhalten.
  • Verkäufer müssen mindestens eine 1 Stunde vor Beginn der Börse am Börsenstandort eintreffen.
  • BÖRSENZEITEN und EINLASS: siehe Anmeldung
  • Verkäufer können untereinander 1 Stunde vor Beginn Verkäufe tätigen, die natürlich ebenfalls über die Börsenkassa zu buchen sind!
  • Händler sind nur als Privatverkäufer zugelassen und natürlich als Käufer.
  • Die Verkaufsbecken, Heizungen bzw. Pumpen werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die benötigten Becken müssen mit der Anmeldung zur Börse reserviert werden. Eigene Verkaufsanlagen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und nur wenn die Beckengröße den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entspricht, verwendet werden!
  • Die Fische, Wirbellose, Pflanzen und Korallen sollen nicht zu klein, vor allem gesund und die Preise angemessen sein!
  • Der Verkäufer hat seinen Namen mit Standnummer, das Angebot und die Preise gut sichtbar an seinem Stand anzubringen!
  • Der Verkaufsstand ist bei Börsenende aufgeräumt und trocken zu hinterlassen!
  • 15% bzw. 10% für Mitglieder des CVA vom Umsatz jedes Verkäufers werden zu Gunsten des veranstaltenden Vereins zur Unkosten- und Aufwandsabgeltung einbehalten.
  • Für die zentrale Abrechnung ist eine Kasse des Veranstalters eingerichtet. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Börse. Eine Auszahlung erfolgt nur mit einer Bestätigung vom Börsenwart, wenn der Verkaufsstand aufgeräumt und das zur Verfügung gestellte Equipment sauber bzw. trocken hinterlassen wurde.
  • Zur problemlosen Abwicklung der Börse wird um die Einhaltung der Börsenordnung gebeten! Der Veranstalter behält sich vor, grobe Verstöße mit Ausschluss des Verkäufers von der Börse zu ahnden!
  • Der veranstaltende Verein lehnt jegliche Haftung oder Entschädigung für Unfälle, Sach- und Personenschäden aller Art, die im Zuge dieser Veranstaltung auftreten ausdrücklich ab. Eltern haften für ihre Kinder, dies gilt auch bei Abwesenheit der jeweils zugehörigen Erziehungsberechtigten!
  • Eine Börsenaufsicht wird vor Beginn und während der Börse die Einhaltung der Börsenordnung kontrollieren.